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Am 1.6. 2007 hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden, dass die Studiengebühren an der Universität Bielefeld nicht rechtmäßig sind. Die Richter gaben damit der Klage einer Bielefelder Studentin statt. Die Richter begründeten ihr Urteil im Wesentlichen damit, dass die Gebührensatzung der Universität nicht dem Gleichheitsgrundsatz entspreche. Die Gebührensatzung sieht eine Staffelung der Sätze nach Studienalter vor. Anfänger müssen 500 Euro zahlen, Studenten in den höheren Semestern weniger. Im Laufe der Jahre sollen die 500 Euro dann für alle gelten.
Mehrere Punkte sind an dem Prozess bemerkenswert:
Die Rechtmäßigkeit von Studiengebühren an sich wird nicht in Zweifel gezogen. Es geht nur um die Details in der Ausgestaltung. Das war auch schon vor dem Prozess klar. Für die Unterstützer eines gebührenfreien Studiums ist der Prozess somit bedeutungslos.
Die Prozesskosten der klagenden Studentin wurden von derselben Universitätsverwaltung finanziert, welche zuvor die Studiengebühren unterstützt hatte. Die klagende Studentin - und ihre Unterstützer - sind nur Marionetten, die sich benutzen lassen. Der Verwaltung geht es darum, ihre Entscheidungen möglichst schnell durch einen Prozess richterlich beurteilen zu lassen und somit für die Zukunft Planungssicherheit zu erhalten. Gerade der jetzt anstehende Gang in höhere Instanzen kommt der Universiätsverwaltung entgegen. Es hat sich schon in der Vergangenheit gezeigt, dass die Urteilsbegründungen von Verwaltungsgerichten einer Überprüfung durch die höheren Instanzen nicht standhalten.
3. Der vom Verwaltungsgericht angeführte Gleichheitsgrundsatz sollte erläutert werden. Er besagt keineswegs, dass alle gleich behandelt werden, sondern dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Was das im konkreten Fall bedeutet, ist häufig Ansichtssache. Für die bisher gestaffelten Studiengebühren kann man ins Feld führen, dass die Studenten in den höheren Semestern weniger in den Genuss der Verbesserung der Studienbedingungen kommen, die mit den Gebühren finanziert werden soll. Andererseits zahlten sie auch bei gleicher Gebührenhöhe pro Semester für das Reststudium weniger als heutige Studienanfänger.
Für eine Unterscheidung zwischen Anfängern und Bestandstudenten könnte man anführen, dass erstere das Studium begonnen haben, ohne zu wissen, dass es gebührenpflichtig wird. Das würde allerdings keine Staffelung unter den Bestandsstudenten rechtfertigen. Nicht ganz von der Hand zu weisen ist der Verdacht, dass durch diese Staffelung der studentischen Opposition gegen die Studiengebühren die Spitze genommen werden sollte. Sind doch gerade die politisch aktiven und in Gremienarbeit erfahrenen Studenten eher in fortgeschrittenen Semestern zu finden.
Es wurde auch angedeutet, dass gemäß dem Gleichheitsgrundsatz eine Staffelung der Gebühren nach den Kosten vorgenommen werden sollte, welche ein Student im Einzelfall der Uni verursacht. Das kann man sich in Form einer Staffelung nach Studiengängen oder nach der Zahl der belegten Veranstaltungen vorstellen. Mit der zweiten Variante wäre man fast wieder beim vor Jahrzehnten abgeschafften Hörergeld angekommen. Ob eine Staffelung nach Studiengängen dem Gleichheitsgrundsatz entspricht, müsste diskutiert werden. Ein zwingender Zusammenhang ist nicht gegeben, decken die Studiengebühren doch keineswegs die Kosten, sondern nur ca. 20% des Aufwands. Studierende der preiswerten geisteswissenschaftlichen Studiengänge müssen bei gleich hohen Gebühren also keine Angst haben, angehenden Naturwissenschaftlern und Medizinern das Studium zu finanzieren. Allerdings wäre eine Differenzierung nicht nur nach den anfallenden Kosten möglich. Man könnte auch nach dem durchschnittlich zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzen des Studiums differenzieren. In diesem Fall würden z.B. Mediziner und BWLer deutlich mehr zahlen als Kultur- oder Sprachwissenschaftler. Eine solche Differenzierung bedeutete aber einen weiteren Schritt hin zu "amerikanischen Verhältnissen". Das heißt, dass Studiengänge wegen ihrer hohen Gebühren gemieden werden. Ein Mangel an Medizinern und Ingenieuren könnte die Folge sein. Umgekehrt ist die Frage zu stellen, ob es sich Deutschland weiterhin leisten kann, Fachkräfte kostenlos bzw. nicht kostendeckend auszubilden, die anschließend ins Ausland abwandern. Ein Grund für diese Abwanderung dürfte darin liegen, dass in zahlreichen anderen Staaten die akademische Ausbildung im Wesentlichen privat finanziert werden muss, entsprechend Jungakademiker höhere Gehälter verlangen und sich gleichzeitig die Steuern für ein - wie in Deutschland - weitgehend öffentlich finanziertes Bildungswesen sparen. Auswandernde deutsche Jungakademiker sind unter diesem Gesichtspunkt durchaus kritisch als Globalisierungsgewinnler zu betrachten. Dies richtet den Blick auf ein weiteres Kriterium, nach dem Studiengebühren gestaffelt werden könnten: Es ist durchaus statthaft, die Studiengebühren als Steuerungsinstrument einzusetzen, um den prognostizierten Bedarf an Jungakademikern für verschiedene Bereiche zu decken. So wäre es durchaus möglich, die dringend benötigten Mediziner durch niedrige Studiengebühren zu fördern, während andere Studiengänge, für die weniger gesellschaftlicher Bedarf besteht, kostendeckend oder nahezu kostendeckend wirtschaften müssten. In einem solchen Fall sollte es aber auch kein Tabu sein, über eine nachträgliche Studiengebühr zu sprechen, die fällig wird, wenn der auf Staatskosten ausgebildete Jungakademiker sich ins Ausland absetzt.