| Sie sind hier: Aktuelles > Archiv > Sicherheit oder Bürgerrechte? – Oder beides? |
Durch das Aufkeimen des islamischen Terrorismus in der bundesdeutschen Provinz erhielt die Diskussion um die Überwachungskompetenzen des Staates im Zusammenhang mit „Online-Durchsuchungen“ und strafbaren Terroristentrainingslager-Besuchen neue Nahrung.
Das Thema ist alt und wird von – mal mehr, mal weniger - kompetenten Politikern immer wieder als Thema entdeckt: Wie tief darf der Staat in die Privatsphäre des Bürgers eindringen, ohne seine Grundrechte zu massiv einzuschränken?
Die Grenzen waren in der Geschichte der Staaten zumeist fließend und oftmals nicht vorhanden (man denke an die totalitären Systeme des 20. Jahrhunderts).
Die Bundesrepublik Deutschland wollte als selbsternannter „freiheitlichster Staat, der jemals auf deutschem Boden existierte“ hier mit einem Grundrechtskatalog im Grundgesetz neue Maßstäbe setzen und dem Bürger weitgehende Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe zusichern. Dies alles natürlich innerhalb des berechtigten Sicherheitsanspruches des Staates. Soweit die Theorie.
Doch wie so oft im Alltag hielt die schöne Planung der Wirklichkeit nicht stand. Spätestens mit der Verfolgung des militanten Linksextremismus der RAF in den späten Siebziger und frühen Achtziger Jahren wurden die zugestandenen Bürgerrechte in der Bundesrepublik eingeschränkt, um die Verfolgung der Linksterroristen zu vereinfachen. Dazu zählen vor allem die Erweiterung der Fahndungskompetenzen der Polizei („Ringfahndung“), die Einführung der Kontaktsperre für Strafgefangene unter Terrorismusverdacht, sowie der damals neu geschaffene Straftatbestand der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“. Doch bildeten diese Maßnahmen nur den Abschluß einer Gesetzesinitiative, die bereits mit dem Auftreten der „Außerparlamentarischen Opposition“ in den späten Sechziger Jahren begann. Bereits zu dieser Zeit wurden das Versammlungsrecht, das Brief- und Fernmeldegeheimnis, sowie das Recht auf Freizügigkeit eingeschränkt. Man befürchtete durch die Studentenproteste eine Gefahr für den staatlichen Bestand der Bundesrepublik.
Obwohl diese Notstandsgesetze in der damaligen Diskussion heftig umstritten waren und nur unter Zugestehung eines eher theoretischen „Widerstandsrechtes“ verabschiedet werden konnten, ist nie eine Kosten-Nutzen-Rechnung der Politik erfolgt, so daß auch heute noch die damaligen Einschränkungen der Bürgerrechte zur Terroristenjagd uneingeschränkte Gültigkeit besitzen.
Mit den an Massenhysterie erinnernden Ereignissen rund um das Datum des 11. September 2001 erfolgte die nächste massive Gesetzgebungswelle, um die Sicherheit des Bundesbürgers weiterhin effektiv zu „beschützen“.
Die Erweiterung der „Anti-Terror-Gesetze“ von 2002 erlaubte den Sicherheitsbehörden, eine zentrale Kartei von Terrorismusverdächtigen anzulegen, hob das Bankgeheimnis und das Datenschutzgesetz für Verdächtige faktisch auf, indem es den Behörden erlaubte, ohne richterliche Überprüfung, Informationen über Verdächtige einzuholen und änderte das Luftsicherheitsgesetz.
Auch in der öffentlichen Diskussion dieser Maßnahmen, die unter dem Eindruck zweier einstürzender Hochhäuser stand, gab es keine gewichtigen Gegenstimmen. In diesen Tagen folgt der nächste Schritt in der Kompetenzerweiterung der Sicherheitsbehörden mit den geplanten „Online-Untersuchungen“ – auch ohne richterlichen Beschluß - und der Strafbarkeit von Aufenthalten in terroristischen Ausbildungslagern.
Wie sind diese Maßnahmen zum „Schutz des Staates“ zu bewerten?
Fakt ist, daß jeder Staat das Bedürfnis zum Schutz seines Bestandes und seiner Bürger hat. Dies Bedürfnis sei ihm zugestanden und ist unbestreitbar, allerdings auch wenig abhängig vom politischen System eines Staates. Sowohl eine Demokratie, als auch eine Diktatur haben dieses Bedürfnis in gleichem Maße.
Der Unterschied liegt in der Legitimierung und Kontrolle der Sicherheitsmaßnahmen des Staates. In einer Demokratie soll Macht stets legitimiert und kontrolliert und ihre Ausübung so transparent wie möglich für den Bürger sein. Jede Maßnahme muß verhältnismäßig sein und immer wieder auf ihre Wirksamkeit geprüft und gegebenenfalls angepaßt werden. Alle der weiter oben genannten Einschränkungen der Bürgerrechte mögen ihr Ziel der größeren Sicherheit der Bürger erreicht haben – oder auch nicht. Wer weiß?
Genau hier beginnen im Falle der Bundesrepublik als „freiheitlichstem Staat auf deutschem Boden“ bereits die Probleme: Eine politische Kontrolle von staatlichen Maßnahmen durch den Bürger findet effektiv nicht mehr statt.
Seitdem sich spätestens seit Ende der Sechziger Jahre eine Kaste von Berufspolitikern etabliert hat, die sich in Zeiten der Politikverdrossenheit einer Mehrheit der Bürger in unserer Konsumgesellschaft, den Staat – mit den Worten von Arnulf Baring - bereits zur Beute gemacht haben, ist die Legitimitätsdiskussion nur noch eine Illusion. Unbequeme Gesetze werden im Eindruck von negativen (siehe 11. September) oder positiven (siehe Fußballweltmeisterschaft 2006 und die Verabschiedung eines neuen Verfassungsschutzgesetzes) Ereignissen initiiert und eine öffentliche Diskussion aus allen Richtungen kann – dank der ausgewogenen Medien – nicht stattfinden.
Auch bei der Kontrolle der staatlichen Maßnahmen hat die Bundesrepublik – gelinde gesagt – Nachholbedarf: In der Judikative ist der Einfluß der Parteien ebenfalls enorm.
Die Freiheit der Richter und der Rechtssprechung ist in Zeiten des „richtigen“ Parteibuches ebenfalls nur noch eine schöne Illusion. Selbst wenn bei den oben genannten Maßnahmen eine richterliche Kontrolle verlangt wäre, würde sie in Grenzfällen vermutlich oftmals versagen. Denn wer bestimmt über die Definition eines „Terroristen“?
Früher war es der Linksterrorist, heute der islamistische Terrorist und morgen vielleicht jeder freiheitlich denkende Mensch?
Unstrittig ist, daß ein Staat das Interesse hat, einer gewaltsamen Opposition das Handwerk zu legen. Strittig ist jedoch, mit welchen Mitteln und unter welchen Voraussetzungen.
Was jedoch bleibt, ist die alte und trotzdem stets neue Aufforderung: Wachsam und kritisch sein und Freiheitsrechte auch in unbequemen Zeiten wahrnehmen, sonst geraten diese in Vergessenheit!